Zu unserem Praxiskonzept der „Stressless Dentistry“ gehört, dass niemand wegen Angst oder Schmerzempfindlichkeit auf eine notwendige Zahnbehandlung verzichten muss. Wir sorgen dafür, dass Sie sich sicher und wohlfühlen – von der ersten Betäubung bis zum letzten Kontrolltermin.
Grundsätzlich führen wir jede Behandlung mit einer sanften Vorabbetäubung (Oberflächenanästhesie) durch, um die lokale Betäubung völlig schmerzfrei zu gestalten.
Für Patientinnen und Patienten mit stärkerer Angst oder bei umfangreichen Eingriffen bieten wir zusätzlich eine bewährte Möglichkeit an:
Alle Behandlungen finden direkt in unserer Praxis statt – in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten für Anästhesie.
Bei sehr umfangreichen Eingriffen oder ausgeprägter Zahnarztangst kann eine Intubationsnarkose (ITN) sinnvoll sein. Dabei werden Sie von einem erfahrenen Anästhesieteam in einen kontrollierten, tiefen Schlaf versetzt – Sie spüren und hören nichts von der Behandlung.
Vor jeder Narkose findet ein ausführliches Vorgespräch mit der Anästhesistin oder dem Anästhesisten statt, in dem Ablauf, Risiken und mögliche Reaktionen besprochen werden. Während der gesamten Behandlung werden alle Vitalfunktionen kontinuierlich überwacht.
Nach dem Eingriff wachen Sie in ruhiger Atmosphäre auf und bleiben noch kurze Zeit zur Nachbeobachtung in der Praxis, bis Sie sich wieder vollständig fit fühlen. Trotzdem empfehlen wir, sich nach der Behandlung von einer Begleitperson fahren zu lassen.
Die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer Patientinnen und Patienten stehen dabei immer an erster Stelle.
Verfahren | Einsatzgebiet | Wirkung / Empfinden | Sicherheit | Nach der Behandlung | Kosten |
|---|---|---|---|---|---|
Lokale Betäubung (Infiltrations- oder Leitungsanästhesie) | Standard bei den meisten Behandlungen | Schmerzfreiheit im betroffenen Bereich, Patient bleibt wach | Sehr sicher, bewährte Methode | Wirkung klingt nach 1–2 Stunden ab | Von der Krankenkasse übernommen |
Lachgassedierung | Für Angstpatienten, Kinder, längere Behandlungen | Entspannung, Angstlösung, Schmerzreduktion, Patient bleibt ansprechbar | Sehr sicher bei geschulter Anwendung, individuell dosierbar | Nach 5–10 Minuten vollständig abgeklungen, fahrtüchtig | Privatleistung, ca. 80–150 € je Sitzung |
Vollnarkose (ITN) | Umfangreiche Eingriffe, starke Angst, komplexe Sanierungen | Tiefer Schlaf, keine Wahrnehmung der Behandlung | Sehr sicher durch Fachärztin/Facharzt für Anästhesie | Kurze Erholungsphase, danach nach Hause mit Begleitung | Privatleistung, Kosten abhängig von Dauer und Aufwand |
Eine Behandlung unter Lachgas oder in Vollnarkose ist in der Regel eine Privatleistung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen.
Ausnahme: Bei Kindern kann die Kostenübernahme für eine Narkose möglich sein.
Die genauen Kosten hängen von der Behandlungsdauer und dem individuellen Aufwand ab. Im persönlichen Beratungsgespräch informieren wir Sie transparent über alle Optionen und erstellen auf Wunsch einen detaillierten Kostenvoranschlag.
Wir freuen uns darauf, Sie bei uns in der Praxis zu begrüßen.
Buchen Sie Ihren Termin einfach online oder rufen Sie uns an.
Ja. Lachgas wird seit Jahrzehnten erfolgreich eingesetzt und gilt als sehr risikoarm. Die Dosierung ist exakt steuerbar und wird während der gesamten Behandlung überwacht.
Viele beschreiben das Gefühl als angenehm leicht – ähnlich wie kurz vor dem Einschlafen. Angst und Anspannung weichen einer ruhigen, gelösten Stimmung.
Ja. Nach wenigen Minuten Sauerstoffzufuhr ist das Lachgas vollständig abgeatmet, und Sie sind wieder voll orientiert und fahrtüchtig.
Bei sehr langen Eingriffen, komplexen Sanierungen oder wenn eine starke Zahnarztangst eine Behandlung sonst unmöglich machen würde.
Die Vollnarkose wird ausschließlich von erfahrenen Fachärztinnen und Fachärzten für Anästhesie durchgeführt – direkt in unserer Praxis.
Nach einer kurzen Erholungsphase können Sie die Praxis in Begleitung verlassen. In der Regel fühlen Sie sich nach einigen Stunden wieder vollständig erholt.
Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten nur in medizinisch begründeten Ausnahmefällen – zum Beispiel bei Kindern. Privatversicherte sollten vorab ihren Vertrag prüfen.